Auch Architekten dürfen nachbessern!
Verursacht ein Architekt einen Mangel, darf er ebenso nachbessern wie der Bauunternehmer. Dieses „Recht zur zweiten Andienung“ hat das OLG [...]
Auftragnehmer haftet nicht für Umstände, die er nicht kennen muss!
Kann ein Auftragnehmer bei Vertragsabschluss die künftigen Betriebsumstände seines Werkes nicht erkennen, dann muss das Werk unter diesen Umständen auch [...]
Widerstand zwecklos: Privatgrundstück als Spielplatz ausgewiesen
Auch gegen den Willen des Eigentümers kann ein Bebauungsplan privaten Grundbesitz als Spielplatz ausweisen. Das gilt auch dann, wenn die [...]

Wer wir sind
Die Anwaltskanzlei recht planbar ist Ihr kompetenter Partner bei allen Rechtsfragen der Projektentwicklung. Von unserem Sitz in Düsseldorf aus sind wir bundesweit tätig. Unser Beratungsspektrum umfasst folgende Gebiete:
Unsere Leistungen
Kompetenz durch Konzentration.
Als Spezialisten besitzen die Anwälte von recht planbar ein hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz in der rechtlichen Beratung, die für eine professionelle Planung, Umsetzung, Transaktion und Nutzung von Immobilienprojekten benötigt wird.
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